Das Land Nordrhein-Westfalen investiert in die Attraktivität des Sports und setzt damit auch in Coronazeiten ein starkes Signal. Gemeinsam mit dem Bund fördert NRW Sportstätten, von deren Sanierung eine Vielzahl von Vereinen und Sporttreibenden profitieren werden. Für das kommende Jahr sind rund 46 Millionen Euro vorgesehen. Von dem jetzigen Programm profitieren Kommunen, die bereits Anträge gestellt hatten und bislang nicht zum Zuge kamen. Die Stadt Borgentreich kann insgesamt 549.000 Euro für die Sanierung der Sporthalle im Stadtteil Natzungen aus dem Investitionsprogramm erhalten, die Stadt Nieheim kann insgesamt 1.075.000 Euro für die Modernisierung und energetische Sanierung des Kombibades am Holsterberg erhalten und die Stadt Willebadessen kann für die energetische Sanierung der Sporthalle im Schulzentrum Peckelsheim 1.124.000 Euro erhalten. Das hat der CDU Landtagsabgeordnete Matthias Goeken mitgeteilt.
„Der Sport trägt zur Gesundheit der Menschen in NRW bei. Er ist wichtig für Alt und Jung, verbindet und schafft neue Kontaktmöglichkeiten. Auch wenn Sport in der Corona-Zeit oft nur mit Einschränkungen möglich ist: Von einer starken Sportinfrastruktur mit gut ausgebauten Sportstätten profitieren alle im Kreis Höxter. Diese sind ein wichtiger Baustein der kommunalen Infrastruktur und die Zukunft des Sports in Nordrhein-Westfalen“, so Matthias Goeken MdL. „Unser Ziel, immer mehr Menschen zu Sport und Bewegung zu motivieren, erreichen wir nur, indem wir weiter konsequent neue und attraktive Bewegungsräume schaffen und die vorhandenen effizient nutzen. Die NRW-Koalition von CDU und FDP hat unsere Kommunen fest im Blick. Deshalb soll das erfolgreiche Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten bis 2024 weitergeführt werden. Das Land möchte im kommenden Jahr 65 Projekte bewilligen und umsetzen.“
Bei der Förderung übernimmt das Land 40 Prozent und der Bund 50 Prozent. Die Gemeinden müssen somit nur zehn Prozent der gesamten Kosten tragen.
Hintergrund:
Wichtig: Für die Teilnahme am „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für 2022 müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Die Kommunen sollen jedoch bis zum 31. Januar 2022 ihre aktualisierten Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen, weil beispielsweise Baukosten gestiegen sein können. Das gilt für alle Maßnahmen, bei denen noch nicht begonnen wurde zu bauen.
Aus dem Investitionsprogramm werden niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche ebenso gefördert wie Einrichtungen und Anlagen, die Breitenportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen sowie die Modernisierung und den Ausbau bestehender oder aufgrund baulicher Mängel geschlossener Sporteinrichtungen. Im Förderjahr 2021 wurden bereits rund 60 Maßnahmen für insgesamt knapp 33 Millionen Euro bewilligt.